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Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer ausgegeben, wenn ein individueller Bildungsbedarf besteht und eine Bildungsmaßnahme für notwendig gehalten wird. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), deren Ansprechpartner aber nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter ist, können hier profitieren.
Die letztendliche Entscheidung für Ihren Einzelfall wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch getroffen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Weiterbildung oder Umschulung erfüllt sind, übernehmen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten und zahlen für die Zeit der Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld.
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