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Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung nicht nur die Zugangsvoraussetzungen für den Einsatz von Kurzarbeit erheblich erleichtert, sondern auch Anreize und umfangreiche Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung in Unternehmen geschaffen.
Neben den Unternehmen profitiert jede einzelne Arbeitnehmerin und jeder einzelne Arbeitnehmer von der Qualifizierung während der Kurzarbeit. Diese Regelung ist bis Ende 2010 gültig. Hier die wichtigsten Neuerungen seit dem Konjunkturpaket II im Überblick:
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